Athuran hat geschrieben:Beim Arbeiten wird Behinderung durch Rüstung nach normalen Regeln auf die Talentproben aufgeschlagen. Und zwar zusätzlich zur normalen Schwierigkeit der Arbeit.
Wer also beispielsweise als Botenläufer mit BE 5 arbeiten will, erhält einen Aufschlag von +10 zzgl. Arbeitsschwierigkeit auf jede Körperbeherrschungs-Probe.
Kann man irgendwo schon nachschlagen, bei welcher Arbeit die Behinderung zuschlaegt?
Prophylaxe fuer einge Schlaumeier: ja, ich weiss, in den DSA-Regeln kann man es sicher nachschlagen.






