Mich würde da mal was interessieren...
Ein Held wird ja nach 40 Tagen Inaktivität in einer Computerroutine um vier oder fünf Uhr morgens gelöscht.
Ein Ordensgründeramt kann nur vom Ordensgründer auf einen von ihm auserwählten Nachfolger übergeben werden.
Soweit passts noch alles. Aber was ist, wenn man die beiden Dinge kombiniert? Wenn "plötzlich" der Ordensgründer gelöscht wird? Wird der Orden dann auch gelöscht? Wird das Gründeramt automatisch übertragen an einen anderen, z.B. den nächsten im Alphabet?

