Moin Moin,
guckt euch das mal an:
http://www.netzeitung.de/internet/935297.html
Das besondere: Das gilt auch in geschlossene Bereichen!

Das in Internetkreisen viel zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 721/05) über die Verantwortlickeit von Forenbetreibern lässt sich nach Meinung von Kremer auch auf Copryright- und Urheberrechtsverletzungen anwenden.


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