Der Vorsitzende des Rates soll vom gewählten Rat selbst, ebenfalls über eine 2/3 Mehrheit, gewählt werden. Sollte nach zwei Wahlgängen mit 2/3-Mehrheit kein Ergebnis zustandegekommen sein, reicht im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit aus. Dies verhindert dass der Rat für längere Zeit durch eine Wahl blockiert wird.