Kuo hat geschrieben:Danke für deine Initiative. Ich finde einige Ideen sehr gut, insgesamt erscheint mir das aber deutlich zu modern. Ich denke, wir sollten uns hier eher am Gemeinen Recht orientieren (
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gemeines_Recht) und mehr von einem Feudalsystem als von einer zentralen Staatsmacht ausgehen.
Danke Dir für diese angenehme, konstruktive Kritik!
Ich stimme mit Dir überein, dass die verfassungsrechtliche Moderne keine Rolle spielen sollte. Einige meiner Punkte sind auch Konsequenzen aus einem (teilweise) starken Kaisertum, das Tommek als generelle Leitlinie vorgegeben hatte. Dies bezieht sich auch auf das Verhältnis von Zentralmacht vs. feudalistischer Struktur.
Das HKR steht
teilweise jenseits eines klassischen Feudalsystems, ist aber auch kein zentralistischer Staat nach modernem Verständnis.
Die Rechte / Befugnisse innerhalb der Domänen sollen natürlich weiterhin stark auf Selbstbestimmung ausgerichtet sein.
Ich hatte ja bereits eine Form der Synthese aus absolutem Kaisertum und ständischen Monarchie umrissen:
"Aufgrund der enormen Komplexität politischer Kompetenzen kommt einem starken, autoritären Kaisertum als zentralem Bezugspunkt entscheidende Bedeutung zu. Der Kaiser verfügt über absolute Entscheidungsfreiheit, außer in Fragen von Kriegs- und Friedenserklärungen, sowie Steuererhebungen und einigen Bereichen der Gesetzgebung in Gliedstaaten, Freien Städten und kirchlichen Lehen. [
STATUS QUO]
In formeller Hinsicht bildet die Staatsform des Kaiserreiches eine Synthese aus zentralistischem, autoritärem Kaisertum und als Gegengewicht fungierenden Privilegien von Adel, Klerus, Gilden, freien Städten und einigen speziellen Gliedstaaten bzw. Protektoraten.
Elemente absoluter Monarchie werden so de facto begrenzt durch realpolitisch-ökonomische Zwänge (Staatskasse, Heereskosten, Volatilität von Steuereinnahmen), sowie das konkurrierende Machtstreben unterschiedlicher Institutionen. Diese sind zwar dem Kaisertum klar untergeordnet (mit weitreichenden Ausnahmen der Kirchen), suchen aber sowohl diesem als auch anderen Institutionen gegenüber ihre Kompetenzen und Freiheiten zu schützen und teilweise auszubauen. (...)"
Zu diesem Element können wir ja die Bedeutung feudalistischer Strukturelemente noch einmal verstärkt hervorheben. Was denkst Du?Da ich kein Experte für juristische Fragen bin, musste ich mir relativ nichtssagende Textpassagen zu Gemüte führen:
Text 1Text 2Der Verweis auf "Reichsweite Edikte" (oder wie auch immer die Nomenklatur aussehen soll) ist historischen Vorlagen entnommen:
VerweisDieses Element würde ich als Ausdruck kaiserlicher Entscheidungsmacht auf jeden Fall behalten, aber gleichzeitig mit Einschränkungen versehen (wie im Entwurf so vorgestellt.)
Wenn Du solche Elemente, die Deiner Auffassung nach zu sehr der Moderne nahestehen nennst, dann versuche ich mich gerne an einer Revision.
Insbesondere Deine Kenntnis des "Gemeinen Rechts" würde mich interessieren, dann könnte ich konkrete Hinweise berücksichtigen und einbauen.Kuo hat geschrieben:Thematisch hast du, finde ich, schon viele interessante Punkte angesprochen. Als Abenteueraufhänger fände ich zusätzlich noch ein paar Sätze zum Eherecht gut (z.B.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Heiratserlaubnis). Ist es zB erlaubt, dass eine Mittelreicherin einen Zwergen heiratet?
Tolle Idee!

Ein gepflegter Damenbart ist doch auch etwas Feines!