Kaiserreich Oberhaupt, Staatsform, erste Details...

Guten Abend! Basierend auf den ersten Diskussionsvorschlägen sowie den Leitlinien seitens Tommek hier mein erster ernsthafter Versuch, Kaisertum und Staatsform etwas genauer zu definieren. Interessant war insbesondere, dass wir zwar Dynastien haben, aber das Kaisertum qua lege nicht erblich ist. Daraus resultiert ein spannungsreiches Lore-Element, das in Zukunft sicherlich noch Stoff für Questen bieten könnte.
Ansonten gilt: Orientierung an Tommek und Taric (der ja schon den Wikiartikel mit Stand jetzt verfasst hat.)
Mein Fokus lag dementsprechend allein auf den formellen Strukturen, nicht Fluff-Elementen. Es geht also um die gemeinsame Definition verbindlicher Minimal-Definitionen für das Kaiserreich. Ich habe mich daher bemüht, möglichst präzise zu formulieren. Darauf aufbauend kann dann eine erweiterte Ausgestaltung erfolgen.
Ansonten gilt: Orientierung an Tommek und Taric (der ja schon den Wikiartikel mit Stand jetzt verfasst hat.)
Mein Fokus lag dementsprechend allein auf den formellen Strukturen, nicht Fluff-Elementen. Es geht also um die gemeinsame Definition verbindlicher Minimal-Definitionen für das Kaiserreich. Ich habe mich daher bemüht, möglichst präzise zu formulieren. Darauf aufbauend kann dann eine erweiterte Ausgestaltung erfolgen.
Herrschaft und Politik
Das Heilige Kaiserreich umfasst eine komplexe Mischung aus unterschiedlichsten Institutionen, Ständen, Gilden, Gesetzen und Kulturen. Sie alle teilen dabei allerdings einige wesentliche Merkmale:
Die Unterordnung unter kaiserliche Herrschaft, Verwendung des Imperial als etablierte Verkehrssprache, Akzeptanz bzw. Verehrung des Kaiserlichen Pantheons und einige gemeinsame kulturelle Eigenarten. Trotz aller regionalen Unterschiede gehören hierzu im gesamten Kaiserreich insbesondere Gesetzestreue, umtriebige Handelstätigkeit, Anerkennung einer (unterschiedlich stark ausgeprägten) hierarchischen Gesellschaftsform, sowie ein allgemeines Zugehörigkeitsgefühl zu lokaler Herrschaft und Reich gleichermaßen.
Oberhaupt
Unumstrittenes Oberhaupt und oberstes Regierungsorgan des Heiligen Kaiserreiches ist der Kaiser. Dessen herausragende Stellung basiert auf drei zentralen Säulen: Dem Primat der iatans-gefälligen Investitur, einer starken eigenen Machtbasis und der kulturellen Verwurzelung des Kaisertums als identitätsstiftendes Element im gesamten Kaiserreich.
Staatsform
Aufgrund der enormen Komplexität politischer Kompetenzen kommt einem starken, autoritären Kaisertum als zentralem Bezugspunkt entscheidende Bedeutung zu. Der Kaiser verfügt über absolute Entscheidungsfreiheit, außer in Fragen von Kriegs- und Friedenserklärungen, sowie Steuererhebungen und einigen Bereichen der Gesetzgebung in Gliedstaaten, Freien Städten und kirchlichen Lehen.
In formeller Hinsicht bildet die Staatsform des Kaiserreiches eine Synthese aus zentralistischem, autoritärem Kaisertum und als Gegengewicht fungierenden Privilegien von Adel, Klerus, Gilden, freien Städten und einigen speziellen Gliedstaaten bzw. Protektoraten.
Elemente absoluter Monarchie werden so de facto begrenzt durch realpolitisch-ökonomische Zwänge (Staatskasse, Heereskosten, Volatilität von Steuereinnahmen), sowie das konkurrierende Machtstreben unterschiedlicher Institutionen. Diese sind zwar dem Kaisertum klar untergeordnet (mit weitreichenden Ausnahmen der Kirchen), suchen aber sowohl diesem als auch anderen Institutionen gegenüber ihre Kompetenzen und Freiheiten zu schützen und teilweise auszubauen.
Ein typisches Beispiel für dieses “Spiel der Machtbalance unterhalb des Kaiserthrons” ist das Verhältnis von Klerus und niederem Adel, welche regelmäßig Streitfragen über die Vergabe und Nutzungsrechte von Lehen diskutieren. In seltenen Fällen kommt es hierbei sogar zu Fehden, welche die Intervention eines Landesherren erforderlich machen.
Da die Kaiserwürde nicht erblich ist, erfolgt nach dem Ableben des Kaisers die Wahl seines Nachfolgers durch Zusammentritt des Großen Reichstages. Dieser Prozess erstreckt sich normalerweise über mehrere Wochen, da aus allen Teilen der Kaiserreiches wahlberechtigte Würdenträger in die Reichskapitale Eodatia anreisen. Zugleich ist es im Interesse des regierenden Kaisers, schon zu Lebzeiten einen potentiellen Nachfolger aufzubauen.
Aus diesem Grunde werden oft leibliche Nachfahren (insbesondere erstgeborene Kinder) mit dem Ziel ausgebildet, zum nachfolgenden Kaiser gewählt zu werden. Regierende Kaiser verwenden erwartungsgemäß Mittel wie Geldgeschenke oder Titelvergaben als Mittel, wahlberechtigte Mitglieder des Großen Reichstages entsprechend zu beeinflussen. Die hieraus resultierenden dynastischen Verhältnisse sind dementsprechend wiederkehrend Gegenstand politischer Ränkespiele, Verschwörungen und Konkurrenzverhältnisse.
Organe
Neben dem Kaisertum als zentralem politischen Organ des Kaiserreiches existieren eine Reihe Institutionen unterschiedlicher Zusammensetzung, Einflussbereiche und legislativer Kompetenzbereiche.
(Ausgestaltung der Organe folgt nach Diskussion der vorhergenenden Elemente)
- Der Hohe Reichsrat (...) (Kernidee: höchstes, beratendes Gremium des Kaisers)
- Der Große Reichstag / Reichstag (...) (Kernidee: Umfassende, seltene Versammlung alle höheren Würdenträger des Reiches)
- Der Kleine Reichstag / Reichstag (Kernidee: Regelmäßige Versammlung wechselnder Würdenträger zur Ausgestaltung des legislativen Prozesses)
- Der Ständerat / Der Ständetag (Kernidee: Dauerhafte Vertretung bürgerlicher Stände (und reichsfreier Städte), um Interessen gegenüber Adel und Kirche zu vertreten)
- Die Gildenräte (...)
- “Milizparlamente”