Sarok hat geschrieben:also Gerichtsbarkeit geht in folgender Reihenfolge.
->Familienoberhaupt -> Großfamilienoberhaupt -> ZunftMeister/großmeister -> Bürgermeister -> Provinzregent -> Unter -rat -> Würdenamtsträger -> Ober-rat
ist ne lange liste ......
Die ersten beiden würd ich rausnehmen, Familien sind mir zu parteiisch für Rechtssprechung
Die Zunftmeister würd ich nur bei Sachen zulassen, die speziell ihre Zunft angehen (Bsp: Bäcker Paul bäckt zu kleine Brote) Für alles andere wäre dann der Bürgermeister die unterste Instanz.
Die Gerichte sollten auch nicht zu viel zu tun haben. Ich bin für drakonische Strafen (Bart abschneiden und verbannen ), so dass erst garnicht viele Verbrechen verübt werden.