Plan B-Eisenzwerge

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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Xondorax » So 15 Mär, 2009 17:42

Sarok hat geschrieben:
  • Boots-/Schiffbauer 0x
  • Gewürzhandel 0x
  • Kolonialwaren 0x
  • Luxusartikel 0x
  • Rohstoffumschlag 7x
  • Spielzeuggeschäft 0x
  • Stellmacher 0x
  • Untergrund 0x


Ich habe mir mal die rotmarkierten hauptsächlich angesehen, weil ich bei den anderen keine Bedenken habe.
- Boots-/Schiffbauer sollte es in den Eisenhallen keine geben
- Gewürzhandel würde ich auch keine einbauen
- Kolonialwaren vielleicht 1 am Randgebiet, also in Minenhall zum Beispiel
- Luxusartikel 2x -> Eisenhütt und Eisenrose
- Rohstoffumschlag nur 1x, da diese hauptsächlich in ländlichen Gegenden vorkommen und bei Bergen sehe ich das nicht so wirklich.
- Stellmacher 2x
- Untergrund muss mit dem A-Team abgestimmt werden. Ich würde vielleicht 1 in einer Randstadt platzieren, wo verboten Ware verkauft wird. :denker:
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon qapla » So 15 Mär, 2009 17:51

Stellmacher würde ich nur einen nehmen.
Rohstoffumschlag dagegen würde ich ein paar mehr machen, schliesslich wird dort sämtliches von den Zwergen abgebauten Material (und anderes) ge- und verkauft. Da sind die 7x schon angebracht.
Untergrund, Boots-Schiffbauer, Gewürzhandel, Spielzeuggeschäft würde ich ganz lassen.
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon auman » So 15 Mär, 2009 17:57

Stellmacher find ich jetzt auch nicht so wichtig, Kutschen sind im Gebirge eher unpraktisch ^^
Kolonialwaren und Luxusartikel soll es laut Wiki nur in richtig großen Städten geben. Kolonien haben wir eh keine :mrgreen: Luxusartikel kann es einmal in Eisenfels geben.
Rohstoffhändler für Erze, Metalle und Gesteine find ich dagegen auch wichtig.
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Alrik von Havena » So 15 Mär, 2009 18:00

Ich würde schon mehrere Stellmacher vorsehen - nicht wegen Kutschen, sondern wegen Wägen zum Transport des Erzes zum Beispiel bzw. aller anderer Holzwerkzeuge.

(Die Stellmacherei ist die Werkstatt eines Stellmachers, also eines Handwerkers, der Räder, Wagen und andere landwirtschaftliche Geräte aus Holz herstellt.)
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon qapla » So 15 Mär, 2009 18:09

Die meisten davon dürften aber bei den Minen arbeiten und keine Verkaufsläden führen, die für Helden besuchbar sind ;)
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Alrik von Havena » So 15 Mär, 2009 18:16

Na ja, ich denke nicht das jede Mine einen eigenen Stellmacher haben wird - an Orten mit mehreren Minen oder auch mit Bergbauern sollte es daher sicher auch einen Stellmacher geben, der für mehrere Auftraggeber arbeitet. Und ein solcher wird ganz bestimmt seine Ware auch einem Durchreisenden anbieten.
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Sarok » So 15 Mär, 2009 21:58

Alrik von Havena hat geschrieben:
Sarok hat geschrieben:
Xondorax hat geschrieben:Beschreibung für die "Priester-Hallen" aus Religion der Eisenzwerge:
Also hier würde ich eine Zeremonienhalle vorschlagen, die mit hohen Säulen und einer 14 Schritt hohen Statue ausgestattet ist.

Zwischen den Beinen der Staue ist eine Tür eingearbeitet, die in den eigentlichen Haupttempel führt, wo ebenfalls eine Statue steht, die in der einen Hand das Schmiedefeuer hält und in der anderen einen schweren Hammer. :denker:
Im hinteren Bereich der Tempelhalle sind kleinere Räume, getrennt durch schwere Eichentüren, in denen sich die Priester zum Gebet zurück ziehen.
An der linken Seite geht ein Weg zur Halle mit dem Schmiedeofen und auf der rechten Seite ein Tunnel in Richtung des Speiseraums der Priesternschaft. :denker: (Vorschlag von mir)


Zugefügt werden müsste noch ein großer Schlafsaal und ggf. Wohnräume für die Priester. (Idee von: Alrik von Havena)

Diskussion freigegeben. :D


OK - Vorschlag zur Grundstruktur des Tempelkomplexes in und an der Halle der Ahnen:

1) Haupttempel des Rambok - Sitz der Hohepriester - Ausbildungsstätte für Priester
- abgehend von der Halle der Ahnen ein großer Saal für Versammlungen, Riten und Andachten mit hohen Säulen, zur Halle offen
- an den Wänden Schaustücke besonderer handwerklicher Kunst
- an der hinteren Wand des Saals eine große Statue des Rambok, eine Axt schmiedend an einem großen Ambos, im Ambos große Doppelflügeltür, die in den Tempelbereich ausschließlich für die Priester führt
- dort Wohnräume, ein großer Speisesaal, eine große Fachbibliothek, Arbeitszimmer, Privatklausen, Lehrräume, Schatzkammer, der Verwaltungsapparat und nochmals ein besonderer, kleinerer Tempel mit einem besonders kostbaren Statue des Rambok
- neben der Doppelflügeltür sollte es noch ein paar weitere, geheime und gut geschützte Ein- und Ausgänge in den Bereich geben, der nur den Priestern vorbehalten ist.

2) Haupttempel der Schmiedekunst
- abgehend von der Halle der Ahnen, großer Schmiedekomplex mit allen technischen Notwendigkeiten und auch einigen kleineren Räumen für die Konsultationen von Priestern durch Gläubige oder die theoretische Ausbildung in der Schmiedekunst
- Schmiedeofen Ramboks ebenfalls dort untergebracht
- offen und für jeden Zwerg zugänglich

3) Haupttempel der Steinmetzkunst,
- abgehend von der Halle der Ahnen, großer Steinmetzkunstkomplex mit allen technischen Notwendigkeiten und auch einigen kleineren Räumen für die Konsultationen von Priestern durch Gläubige oder die theoretische Ausbildung in der Steinmetzkunst,
- offen und für jeden Zwerg zugänglich

4) Haupttempel der Alchemistenkunst,
- abgehend von der Halle der Ahnen, großer Alchemistenkunstkomplex mit allen technischen Notwendigkeiten und auch einigen kleineren Räumen für die Konsultationen von Priestern durch Gläubige oder die theoretische Ausbildung in der Alchemistenkunst,
- offen und für jeden Zwerg zugänglich

5) Haupttempel der Konstrukteurkunst,
- abgehend von der Halle der Ahnen, großer Konstrukteurkunstkomplex mit allen technischen Notwendigkeiten und auch einigen kleineren Räumen für die Konsultationen von Priestern durch Gläubige oder die theoretische Ausbildung in der Konstrukteurkunst,
- offen und für jeden Zwerg zugänglich

Alle fünf Tempel sollten in der Halle der Ahnen verteilt sein.

6) In der Mitte der Halle der Ahnen, erhöht und gut sichtbar, ein großer Altar aus härtestem Stein, eingelegt mit aus Edelmetall geschmiedeten Runen - in der Mitte des Altars die "ewige Flamme", rund um die Uhr bewacht von besonderen Flammenwächtern oder der Eisengarde (aus Sicherheitsgründen brennt die ewige Flamme auch noch im Haupttempel).
- Der Altar wird für besonders große, religiöse Feste benutzt - die ganze Halle ist dann mit Zwergen gefüllt.

Was haltet ihr von dieser Grundstruktur? Müsste natürlich noch weiter ausgeführt werden, aber im Prinzip könnte ich mir diese Aufteilung vorstellen.


sehr schön!!
was hältst du davon wenn die Bewacher von der Eisengarde gestellt werden.
noch dazu würde mir gefallen wenn Skelette der Erschlagenen Höhlendrachen zur schau gestellt werden.
da sind zu erst mal die Mutter mit ihren 6 Jugentlichen Drachen und Schraugur!

Xondorax hat geschrieben:Ich würde vielleicht wie folgt anfangen: :D

Gerichtsbarkeit
Ähnlich wie die Regierung ist auch die Gerichtsbarkeit in Zuständigkeiten untergliedert, die ja nach härte des Verbrechens über den Schuldigen richten. Die Zusammensetzung des Gerichts wird von den entsprechenden Personen gewählt, die unter dieses Gericht fallen. Wichtig dabei ist, das die Zwerge, welche gewählt werden, auch ein entsprechendes Wissen über die Rechtssprechung haben. Es wird bei den Zwergen immer versucht die niedrigste Gerichtsbarkeit zu nutzen, um evtl. vorhandene Verbrechen nicht so weit zu streuen. Jedoch wird immer das schwerste Delikt zur suche des richtigen Gerichtes herangezogen. Dies bedeutet, das in folgender Reihenfolge zu Gericht gesessen wird:
1. Zunftgericht
2. Ortsgericht
3. Provinzgericht
4. Landesgericht
Das Zunftgericht ist selbstständig und richtet über alle Verbrechen, die in der jeweiligen Zunft geschehen ist und in diesen Zusammenhang auch stehen. Die Richter in diesem Gericht werden von den Meistern oder Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von normalen Niveau zu besitzenHier werden folgende Verbrechen gerichtet:
  • Klein-Diebstahl
  • Klein-Betrügerein
  • Klein -Veruntreuungen
  • Körperverletzung/Ehrbeleidigung
  • Erpressung/Bedrohung/Vertragsbruch

Das Ortsgericht beschäftigt sich mit Kleinverbrechen. Diese Kleinverbrechen werden auf der gleichen Stufe wie die Regierung durch die Bürgermeister reguliert. Die Richter in diesem Gericht werden von den Meistern oder Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von Hohem Niveau zu besitzenHierzu gehören:
  • Ladendiebstahl
  • Raub
  • Amts Veruntreuung
  • schwere Körperverletzung
  • klein-Familienfehde

Das Provinzgericht kümmert sich um Verbrechen, die eine größere Tragweite haben und diese Stufe des Gerichts notwendig machen. Die Richter in diesem Gericht werden nur von den Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von Hohem Niveau und einen gewissen Bekanntheitsgrad zu besitzenZu diesen Verbrechen gehören:
  • Mord
  • Groß angelegter Raub/Diebstahl/Betrug
  • hohe Amtsveruntreuung
  • Großfamilienfehde

Das Landesgericht ist die letzte Instanz und entsprechend schwer sind die Verbrechen, die hier behandelt werden. Die 3 Richter, die hier sitzen, werden von den Großmeistern gewählt. Diese wählen wiederum aus allen praktizierenden Richtern und lassen somit dem Gewählten eine große Ehre zu teil werden. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von höchsten Niveau und einem großen Bekanntheitsgrad zu besitzen. Das gewählte Gremium entscheidet über Verbrechen, die in die folgenden Bereiche fallen:
  • Politischer Mord
  • Landesverrat
  • Politbetrug und höchste Amtsveruntreuung

soooo alles was rot ist hab ich umgeändert und habe es nach meiner Meinung verbessert....
hast immer die besten ansetze @Xondorax

qapla hat geschrieben:Stellmacher würde ich nur einen nehmen.
Rohstoffumschlag dagegen würde ich ein paar mehr machen, schliesslich wird dort sämtliches von den Zwergen abgebauten Material (und anderes) ge- und verkauft. Da sind die 7x schon angebracht.
Untergrund, Boots-Schiffbauer, Gewürzhandel, Spielzeuggeschäft würde ich ganz lassen.

dem kann ich zustimmen!

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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Alrik von Havena » So 15 Mär, 2009 22:08

sarok hat geschrieben:was hältst du davon wenn die Bewacher von der Eisengarde gestellt werden.
noch dazu würde mir gefallen wenn Skelette der Erschlagenen Höhlendrachen zur schau gestellt werden.
da sind zu erst mal die Mutter mit ihren 6 Jugentlichen Drachen und Schraugur!


Bewacher der Flamme (wie ja auch der ganzen Halle der Ahnen) durch die Eisengarde. Einwandfrei.

Skelette der erschlagenden Drachen liegen doch schon irgendwo da rum (laut Beschreibung der Eisengarde auf Ebene 3: http://wiki.antamar-community.de/index. ... Eisengarde). Sollten auf jeden Fall ausgestellt werden, würde ich aber nicht in oder an einem Tempel machen, hat wenig mit Rambok zu tun.
Man kann sich in Eisenhütt aber sicher eine Art Heldenschrein für Xaschok und generell auch ein Monument mit den Namen aller anderen Helden sowie Prunkstücke der Kämpfe (Waffen, Beute, Skelette d. Drachen) vorstellen.
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Xondorax » Mo 16 Mär, 2009 08:28

Spoiler:
Sarok hat geschrieben:Gerichtsbarkeit
Ähnlich wie die Regierung ist auch die Gerichtsbarkeit in Zuständigkeiten untergliedert, die ja nach härte des Verbrechens über den Schuldigen richten. Die Zusammensetzung des Gerichts wird von den entsprechenden Personen gewählt, die unter dieses Gericht fallen. Wichtig dabei ist, das die Zwerge, welche gewählt werden, auch ein entsprechendes Wissen über die Rechtssprechung haben. Es wird bei den Zwergen immer versucht die niedrigste Gerichtsbarkeit zu nutzen, um evtl. vorhandene Verbrechen nicht so weit zu streuen. Jedoch wird immer das schwerste Delikt zur suche des richtigen Gerichtes herangezogen. Dies bedeutet, das in folgender Reihenfolge zu Gericht gesessen wird:
1. Zunftgericht
2. Ortsgericht
3. Provinzgericht
4. Landesgericht

Das Zunftgericht ist selbstständig und richtet über alle Verbrechen, die in der jeweiligen Zunft geschehen sind und auch im Zusammenhang mit der Zunft stehen. Die Richter in diesem Gericht werden von den Arbeitern, Meistern oder Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von normalen Niveau zu besitzen. Hier werden folgende Verbrechen gerichtet:
  • Klein-Diebstahl
  • Klein-Betrügerein
  • Klein -Veruntreuungen
  • Körperverletzung/Ehrbeleidigung
  • Erpressung/Bedrohung/Vertragsbruch

Das Ortsgericht beschäftigt sich mit Kleinverbrechen. Diese Kleinverbrechen werden auf der gleichen Stufe wie die Regierung durch die Bürgermeister reguliert. Die Richter in diesem Gericht werden von den Bürgermeistern, Meistern oder Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von Hohem Niveau zu besitzen. Hierzu gehören:
  • Ladendiebstahl
  • Raub, ohne Personenschaden
  • Amts Veruntreuung
  • schwere Körperverletzung
  • klein-Familienfehde

Das Provinzgericht kümmert sich um Verbrechen, die eine größere Tragweite haben und diese Stufe des Gerichts notwendig machen. Die Richter in diesem Gericht werden von den Provinzregenten oder Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von Hohem Niveau und einen gewissen Bekanntheitsgrad zu besitzen. Zu diesen Verbrechen gehören:
  • Mord
  • Raub, mit Personenschaden
  • Groß angelegter Raub/Diebstahl/Betrug
  • hohe Amtsveruntreuung
  • Großfamilienfehde

Das Landesgericht ist die letzte Instanz und entsprechend schwer sind die Verbrechen, die hier behandelt werden. Die 3 Richter, die hier sitzen, werden von den Großmeistern gewählt. Diese wählen wiederum aus allen praktizierenden Richtern und lassen somit dem Gewählten eine große Ehre zu teil werden. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von höchsten Niveau und einem großen Bekanntheitsgrad zu besitzen. Das gewählte Gremium entscheidet über Verbrechen, die in die folgenden Bereiche fallen:
  • Politischer Mord
  • Landesverrat
  • Politbetrug und höchste Amtsveruntreuung


Ich habe noch ein paar Verbesserungsvorschläge eingearbeitet (FETT). Die Großmeister bestimmen meiner Meinung nach zuviel in den Wahlen der Richter.

Vorschlag als Nachsatz:
Die Großmeister werden bei der Wahl für das Zunftgericht oder Ortsgericht nur im Falle einer Streitigkeit herangezogen. Sie sind hauptsächlich für die Wahl der Gerichtsbarkeit im Landesgericht oder Provinzgericht zuständig.
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Sarok » Mo 16 Mär, 2009 09:11

Spoiler:
Sarok hat geschrieben:Gerichtsbarkeit
Ähnlich wie die Regierung ist auch die Gerichtsbarkeit in Zuständigkeiten untergliedert, die ja nach härte des Verbrechens über den Schuldigen richten. Die Zusammensetzung des Gerichts wird von den entsprechenden Personen gewählt, die unter dieses Gericht fallen. Wichtig dabei ist, das die Zwerge, welche gewählt werden, auch ein entsprechendes Wissen über die Rechtssprechung haben. Es wird bei den Zwergen immer versucht die niedrigste Gerichtsbarkeit zu nutzen, um evtl. vorhandene Verbrechen nicht so weit zu streuen. Jedoch wird immer das schwerste Delikt zur suche des richtigen Gerichtes herangezogen. Dies bedeutet, das in folgender Reihenfolge zu Gericht gesessen wird:
1. Zunftgericht
2. Ortsgericht
3. Provinzgericht
4. Landesgericht

Das Zunftgericht ist selbstständig und richtet über alle Verbrechen, die in der jeweiligen Zunft geschehen sind und auch im Zusammenhang mit der Zunft stehen. Die Richter in diesem Gericht werden von den Arbeitern, Meistern oder Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von normalen Niveau zu besitzen. Hier werden folgende Verbrechen gerichtet:
  • Klein-Diebstahl
  • Klein-Betrügerein
  • Klein -Veruntreuungen
  • Körperverletzung/Ehrbeleidigung
  • Erpressung/Bedrohung/Vertragsbruch

Das Ortsgericht beschäftigt sich mit Kleinverbrechen. Diese Kleinverbrechen werden auf der gleichen Stufe wie die Regierung durch die Bürgermeister reguliert. Die Richter in diesem Gericht werden von den Bürgermeistern, Meistern oder Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von Hohem Niveau zu besitzen. Hierzu gehören:
  • Ladendiebstahl
  • Raub, ohne Personenschaden
  • Amts Veruntreuung
  • schwere Körperverletzung
  • klein-Familienfehde

Das Provinzgericht kümmert sich um Verbrechen, die eine größere Tragweite haben und diese Stufe des Gerichts notwendig machen. Die Richter in diesem Gericht werden von den Provinzregenten oder Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von Hohem Niveau und einen gewissen Bekanntheitsgrad zu besitzen. Zu diesen Verbrechen gehören:
  • Mord
  • Raub, mit Personenschaden
  • Groß angelegter Raub/Diebstahl/Betrug
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Das Landesgericht ist die letzte Instanz und entsprechend schwer sind die Verbrechen, die hier behandelt werden. Die 3 Richter, die hier sitzen, werden von den Großmeistern gewählt. Diese wählen wiederum aus allen praktizierenden Richtern und lassen somit dem Gewählten eine große Ehre zu teil werden. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von höchsten Niveau und einem großen Bekanntheitsgrad zu besitzen. Das gewählte Gremium entscheidet über Verbrechen, die in die folgenden Bereiche fallen:
  • Politischer Mord
  • Landesverrat
  • Politbetrug und höchste Amtsveruntreuung


jop das gefällt mir gut :)
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ps:@Xondorax bei uns geht ja richtig was weiter :)
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Xondorax » Mo 16 Mär, 2009 09:18

Keinen Einwand. :lol:
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Sarok » Mo 16 Mär, 2009 09:29

schau mal ich hab neue Bilder gemacht Eisenzwerge#Besondere_Pers.C3.B6nlichkeiten
finde die sind mir gut gelungen.
komme immer besser ins zeichnen *freu*

Xondorax hat geschrieben:Keinen Einwand. :lol:

habs rein gestellt

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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Xondorax » Mo 16 Mär, 2009 11:05

Sehen super aus. :Jepp:

Hast du auch den Nachtrag bzw. die Ergänzung zu den Großmeistern mit eingebaut?
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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Sarok » Mo 16 Mär, 2009 12:31

Xondorax hat geschrieben:Sehen super aus. :Jepp:

Hast du auch den Nachtrag bzw. die Ergänzung zu den Großmeistern mit eingebaut?


danke! *freu*

ja hab ich jetzt gemacht *g*

auman hat geschrieben:Eisenfels#.C3.96rtlichkeiten
Händler

* Rüstkammer Steinspalter (Rüstungsmacher)

In der kleinen Schmiede am Stadtrand biegen sich die Regale unter allerhand hervorragend gearbeiteten Rüstungsteilen zwergischer Machart. Vor allem für ihre Kettenrüstungen ist die Familie Steinspalter weithin bekannt. Die meisten Stücke tragen das Zeichen des Meisters Throor, Sohn des Thoram und einige auch das seines jüngeren Bruders Throril, nur wenige stammen aus anderen Schmieden.
Inhaber: Throor, Sohn des Thoram aus der Familie Steinspalter



danke auman!
müssen wir das bei jeder Stadt nun einbauen?
meine damit müssen wir da alle Händler beschreiben?
das wäre ja richtig viel Arbeit *gggg*

Bitte nicht vergessen das "ok" am Schluss der Männlichen Namen, weil das von der Ahnenverehrung herrührt. (Rambok)

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Re: Plan B-Eisenzwerge

Beitragvon Xondorax » Mo 16 Mär, 2009 12:49

Rüstkammer Steinspalter (Rüstungsmacher)
In der kleinen Schmiede am Stadtrand biegen sich die Regale unter allerhand hervorragend gearbeiteten Rüstungsteilen zwergischer Machart. Vor allem für ihre Kettenrüstungen ist die Familie Steinspalter weithin bekannt. Die meisten Stücke tragen das Zeichen des Meisters Throor, Sohn des Thoram und einige auch das seines jüngeren Bruders Throril, nur wenige stammen aus anderen Schmieden.
Inhaber: Throor, Sohn des Thoram aus der Familie Steinspalter


Vorschlag für die Überschriften:
Rüstkammer Steinspalter (Rüstungsmacher; Inhaber: Throor, Sohn des Thoram aus der Familie Steinspalter)

Das ist einfacher zu lesen, auch für das spätere implementieren. :D

@Sarok: In allen Städten müssen alle Händler beschrieben werden. :D
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