Vorschläge zur Struktur des Rates der Orden

Alpha 2 und 3 [01.04.2007 bis 2009]

Vorschläge zur Struktur des Rates der Orden

Beitragvon Conquistador » Fr 18 Apr, 2008 19:33

Vorschlag 1

Sehr geehrter Justinus Ucurian Calatravon, geschätzte Vertreter der Orden!

Wir, der Orden "Die schwarze Robe des Phex", stehen mit ganzem Herzen hinter der Idee einen Rat der Orden zu gründen. Der Vorfall um den Orden "Des Hauptmanns geiler Haufen" hat letztendlich klar und deutlich gezeigt, das so eine Institution unabdingbar ist.

Oberstes Ziel dieses Orden sollte es sein, die Kräfte der einzelnen Orden im Kampf gegen die Schergen des Namenlosen und die Heptarchien zu bündeln.
Desweiteren sollte der Rat dazu dienen um Streitigkeiten zwischen den einzelnen Orden zu schlichten, Missverständnisse aus der Welt zu schaffen und im Notfall zu richten.

Dieser Rat sollte aber unter allem Umständen für alle rechtschaffenden und Göttergefälligen Wesen Aventuriens sein, und sich in keinster Weise nur auf das Pantheon der 12 Götter beschränken. Es soll niemand auf Grund seiner Herkunft oder seiner Rasse ausgeschloßen sein.

Der Rat sollte aus Vertretern aller Orden bestehen, die frei von den Ordensmitgliedern gewählt werden. Als Vorsitzende schlagen wir den ehrenwerten Justinus Ucurian Calatravon vor, dessen Unbestechlichkeit und faires Rechtsverständis wohl von niemandem in Zweifel gezogen werden kann.
Um den Orden arbeitsfähig zu halten schlagen wir folgende Arbeitsweise vor:

Anträge können jeder Zeit gestellt werden. Drei Mitglieder haben zusammen ein Veto-Recht, der Rat wählt dann aus drei anderen Orden Vertreter aus, die 6 bilden dann ein Gremium, das einen Kompromiss sucht, dieser Kompromiss wird als neuer Antrag dem Rat vorgelegt. Gegen diesen kann im gleichartigen Verfahren wieder ein Veto eingelegt werden kann, sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Antrag als angenommen und für sämtliche Orden als bindend. Wenn es zu keinem Kompromiss kommen sollte, obliegt es dem Vorsitzenden eine Übereinkunft zwischen den Orden herbeizuführen, indem er selbst einen Antrag ausarbeitet, der als Schlichtung dem Ordensrat zur Abstimmung vorgelegt wird.

Für den Orden "Die schwarze Robe des Phex"
Mondkerz Leichtfinger
Trallop



Vorschlag 2

Vorschlag zum Ordensrat- eingereicht von Jolhag, dem Sohn des Jalhog

1. Wahl der Ordensratmitglieder
Jeder Orden mit mindestens 5 Mitgliedern hat 3 Stimmen um die Mitglieder des Ordensrates zu wählen. Dieses Recht gilt uneingeschränkt für alle Orden mit oben genannter Mitgliederzahl. Die Stimmen des wählenden Ordens werden durch den Ordengründer abgegeben. Die zu wählenden Personen, die Mitglieder eines Ordens sein müssen, können sich selbst vorschlagen oder durch andere vorgeschlagen werden. Die Stimmen sind bei einer Hesinde gefälligen Person oder Einrichtung abzugeben und finden in einer geheimen Wahl statt, dass Ergebnis wird veröffentlicht.

2. Aufgaben und Öffentlichkeit
Der Ordensrat hat beratende Funktion und kann bei Schlichtungsfragen kontaktiert werden. Seine beratende Empfehlung hat durch die Zusammensetzung und die Art der Wahl des Rates einiges an Gewicht, schließlich repräsentiert er alle Orden die sich durch Taten, Dasein und Mitwirkung auszeichnen. Der Ordensrat tagt hinter verschlossenen Türen, ist jedoch verpflichtet, seine gesamten Protokolle den Völkern Deres zur Einsicht offen zu halten.

3. Zusammensetzung, Amtsperioden, Entscheidungsfindung
Der Ordensrat setzt sich aus den Mitgliedern aller Orden Deres zusammen- ein Spiegel soll er sein- und aus 12 Wesen soll er bestehen, von denen mindestens 6 anwesend sein müssen, um mit einer 2/3 Mehrheit eine Entscheidung zu treffen. Seine Zusammensetzung soll zirkulieren, nach 2 Monden wird eine neue Wahl vom alten Rat initiiert und abgehalten. Jedes Mitglied kann 3 Amtsperioden hintereinander als Ratsmitglied fungieren. Danach muss er mindestens für eine Amtsperiode aussetzen. Der Vorsitzende des Rates soll vom gewählten Rat selbst, ebenfalls über eine 2/3 Mehrheit, gewählt werden. Es darf nur ein Mitglied eines Ordens im Rat Vertreten sein.




Vorschlag 3

Kitiara Dämmerwald im Namen
Der Schwesternschaft der Einheit schlug vor:

Anzahl der Sitze:
12 Sitze im Zeichen der Zwölf, um hierüber den Ausgleich für alle Orden sicherzustellen und damit die Integrität der Orden zu schützen;
13. Sitz: leer - als Mahnmal,
14., 15. Sitz: Sitz der Angroshim und der Thorwaler, die sie selbst einer Göttlichkeit oder einem Aspekt ihrer Kultur widmen können
Aufgaben des Rates:
Beratschlagende Funktion
Die Orden kennen und vorbereiten (Questen verteilen)
Schwarze Mächte den Orden fern halten
Verpflichtungen gegenüber dem Rat:
Der Ruf des Rates: Wen der Rat in seine Hallen ruft, der muss dort erscheinen und ihn in der Verständnissuche unterstützen;
Der Schlag gegen die schwarzen Mächte: Hat der Rat eine Bedrohung gefunden, so sind sämtliche Orden verpflichtet, gemäß dem Rat gegen diese Bedrohungen vorzugehen (Hierfür muss der Rat einstimmig entschieden haben - sowohl pro als auch contra)
Einberufung in den Rat:
Alle Anwärter auf einen Sitz im Rat treffen sich am höchsten Tempel der jeweiligen Gottheit, bzw. in der Hauptstadt / heiligen Stadt der jeweiligen Region (Thorwal, Xorlosch), finden dort in einem Disput zu einer Aufgabe, die die Fähigkeiten der Anwärter testet, im Sinne des Ausgleiches die entsprechend höchsten Eigenschaften des Gottes/der Göttin/des Volkes im Rat zu vertreten.
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Re: Vorschläge zur Struktur des Rates der Orden

Beitragvon Domician » Do 24 Apr, 2008 11:56

Vorschlag 5

Vorschlag zur Ordensversammlung der Heroischen Einheit Legendärer Dämonenjäger:
Die Orden schließen sich zu einer Ordensschwurgemeinschaft zusammen. Aus dem Kreis dieser Schwurgemeinschaft wird ein Ordensrat gebildet.
Schwurgemeinschaft heißt es deshalb, weil die legitimierten Vertreter der Orden im Namen ihrer Orden einen Schwur ablegen, der unter dem Segen eines Praiosgeweihten getätigt wird.
Welche Punkte dieser Schwur genau beinhalten soll, muss noch genau festgelegt werden. Allerdings sind die gleich aufgeführten Punkte sicher von jedem als besonders wichtig zu erkennen:
1. Die Orden werden durch den Schwur verpflichtet, nicht mit den Niederhöllen und deren Anhängern auf Dere zu kooperieren, bzw. sich mit diesen zu verbünden.
2. Die Orden verpflichten sich, sich an den Entscheidungen des Rates zu halten.
3. Die Orden verpflichten sich, im Bereich des Schutzes der Schwachen zusammen zu arbeiten.

Diese Punkte können sicher noch erweitert werden, hier können durch die bei der Versammlung anwesenden Ordensvertreter weitere Vorschläge gemacht werden.
Alle Gründungsorden legen diesen Schwur gleichzeitig vor einem Geweihten des Herren der Ordnung ab. Orden, die später dazustoßen legen den Schwur dann ebenfalls vor einem Geweihten des Praios ab.
Vertreter der Orden in der Ordensschwurgemeinschaft sollen immer die gleichen sein, sollte ein Vertreter verhindert sein, sein Orden aber dennoch an einer Versammlung teilnehmen wollen, so kann ein Vertreter geschickt werden, der aber nur im Namen des eigentlichen Vertreters handelt, nicht als eigenständiger Vertreter. Ein Orden kann beantragen, dass der Vertreter gewechselt wird. Darüber entscheifet der Rat.

Wie bereits erwähnt, wird aus dieser Gemeinschaft heraus ein Rat der Orden gebildet. Dieser Rat sollte aus zwölf Mitgliedern bestehen.
Sechs dieser Mitglieder entstammen dem Adel beziehungsweise stehen einer der Kirchen der zwölf Götter und deren Kinder nahe, in Form eines Ordens, der von einer Kirche anerkannt ist.
Zum Adel zähle ich auch die Bergkönige und den Hochkönig der Zwerge beziehungsweise Zwerge, die von diesen legitimiert sind. Ebenso einen eventuell wieder erscheinenden Elfenkönig, auch wenn durch den Tod der letzten Elfenkönigin bei der Schlacht an der Trollpforte vielleicht nicht mehr damit gerechnet werden kann. Auch die Institution des Hetmanns beziehungsweise der Hetfrau der Hetleute zähle ich dazu. Hier sage ich absichtlich Institution, da durch die besonderen Umstände in Thorwal wohl schneller als sonst mit einem Wechsel des Inhabers gerechnet werden muss.
Diese sechs Ratsmitglieder werden durch ein Gottesurteil bestimmt.
Die anderen Ratsmitglieder sollen ähnlich wie Stadträte bestimmt werden. Hier ist jeder Vertreter zulässig, da in diesen schweren Zeiten jeder gebraucht wird.
Die Ratsmitglieder werden durch eine einfache Mehrheit der Mitglieder der Ordensschwurgemeinschaft bestimmt.
Die sechs Ratsmitglieder, die durch Gottesurteil bestimmt wurden, haben ihren Posten bis zu ihrem Lebensende oder bis zu ihrem freiwilligen Rücktritt inne. Die Abwahl des Hetmanns der Hetleute in Thorwal führt ebenso zum Platzverlust. Bei den Zwergen ist ein Wechsel des Bergkönigs oder des Hochkönigs ebenfalls mit Platzverlust im Rat verbunden. Ihre Nachfolge bestimmen sie selbst. Sollte sich zwei Drittel der Ratsmitglieder gegen diesen Nachfolger aussprechen, kann das Ratsmitglied, wenn dies noch möglich ist, einen Ersatz bennenen. Sollte auch dieser von zwei Drittel der Mitglieder des Rats abgelehnt werden, wird die Stelle wieder durch ein Gottesurteil besetzt.
Die anderen sechs Ratsmitglieder sind für eine bestimmte Zeit, mein Vorschlag sind zwölf Monate, in dieser Position. Auch sie dürfen einen Nachfolger vorschlagen, allerdings reicht hier eine einfache Mehrheit der Mitglieder der Ordensschwurgemeinschaft, um diesen abzulehnen. Dann wird ein neuer gewählt.
Der höchstrangige Adlige im Rat wird der Vorsitzende. Dieser leitet die Sitzung und bei einer eventuellen Pattsituation hat seine Stimme doppeltes Gewicht, um eine Entscheidung herbeizuführen.
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Re: Vorschläge zur Struktur des Rates der Orden

Beitragvon Ein Velltaler » Mo 28 Apr, 2008 09:12

Vorschlag 4

Vorschlag der Shakira ay Mada Basari zur Satzung des allaventurischen Ordensrates, angefertigt von Korhart Messerschleifer und Luke de Allersheim.

Überblick:

1.)
Ziel des Ordensrates

2.)
Legitimation

3.)
Stimmberechtigte

4.)
Vorsitz

5.)
Bedingungen für stimmberechtigte kirchenbezogene Ordensräte und beteiligten Orden

6.)
Abstimmungen

7.)
Gastredner
Gasthörer

8.)
Austragungsort

9.)
Unterstützung finanziell schwacher Orden, Prozeßkostenausgleich, Reisesubventionen, etc pp...

1.)

§1.1
(Aufgaben und Rechte des allaventurischen Ordenrates)
Das Ziel des Ordensrat ist die Organisation aller göttertreuen Orden in Aventurien. Dazu ist er berechtigt:
a)
Handlungen einzelner Orden zu missbilligen und zu verurteilen
b)
Einzelne Orden zu strafen
c)
Einzelne Orden zu beauftragen
d)
Beschlüsse von kircheninternen Ordensräten aufzuheben

§1.2
(Feinde des allaventurischen Ordensrates
Feindbilder des Ordensrat sind Feinde der göttergefälligen Ordnung.

§1.3
(Zugang zum allaventurischen Ordenrat)
Jedem Orden steht es frei, dem Ordensrat beitreten zu wollen. Auch nimmt der Ordenrat gerne jeden Orden auf, soweit dies nicht der Satzung nach §1.1 b oder §1.2 widerspricht.
Mitglieder sind immer berechtigt, Petitionen einzureichen, gehört zu werden und an den Diskussionen teilzunehmen.


2.)

§2.1
(Legitimation)
Der allaventurischen Ordensrat legitimiert sich aus dem Ordnungsstreben der Götter aller Religionen! Er ist die logische Konsequenz aus dem Streben heraus, Aventurien gegen dämonische Mächte, Mächte des Namenlosen, oder sonstige chaotische Mächte zu verteidigen im festen Vertrauen, dass dies der Wille aller Götter ist.

§2.2
(allgemeiner Universalitätsanspruch)
Der allaventurischen Ordensrat soll der einzige höchste Ordensrat sein. Jegliche Versuche, einen alternativen Ordensrat einzurichten oder diesen durch Pakte, Verträge und Bündnisse zu schwächen, sind zu missbilligen!

§2.2
(bestimmender Universitalitätsanspruch)
Der allaventurischen Ordensrat ist berechtigt, über alle Orden Beschlüssse zu verfassen. Insbesondere betrifft dies auch die Möglichkeit, Sanktionen, Missbilligungen und Strafen gegen Orden auszusprechen, die nicht Mitglied des allaventurischen Ordensrates sind.


3.)
(Stimmberechtigte)
Stimmberechtigte sind die als stimmberechtigt Abgesandte der unter 3.3 genannten kircheninternen Ordensräte innerhalb ihrer Stimmkreise. Sie gehören auch einem Orden des allaventurischen Ordensrat an (Aber nicht zwangsläufig dem entsprechenden kircheninternen Ordensrat).

§3.2
(Stimmkreise)
Der Ordensrat teilt sich in zwei Stimmkreise. Jeder Stimmberechtigte gibt bei einem Beschluss seine Stimme nicht nur innerhalb des Gesamten Ordensrates sondern auch innerhalb seines, des ihm in 3.3 zugewieseen Stimmkreises. Dabei sind im ersten Stimmkreis Vertreter der 12 alveranischen Kirchen vertreten. Die anderen Vertreter werden dem zweiten Stimmkreis zugeordnet.

§3.3
(kircheninterne Ordensräte, die Stimmberechtigte entsenden dürfen)
Folgende kircheninterne Ordensräte dürfen Stimmberechtigte entsenden:

Im ersten Stimmkreis:
a)
Ordensrat des Praios
b)
Ordensrat des Phex
c)
Ordensrat der Rondra
d)
Ordensrat des Efferd
e)
Ordensrat der Travia
f)
Ordensrat des Boron
g)
Ordensrat der Hesinde
h)
Ordensrat des Firun
i)
Ordensrat der Tsa
j)
Ordensrat der Peraine
k)
Ordensrat des Ingerimm
l)
Ordensrat der Rahja

Im zweiten Stimmkreis:
o)
Dieser verfluchte Platz bleibt leer und ist nicht stimmberechtigt
n)
Ordensrat des Swafnir in Form des thorwalschen Hjaldings
o)
Ordensrat des Angrosch
p)
Ordensrat des Rastullah
q)
Ordensrat von Rur und Gror. Dieser darf 2 Stimmberechtigte entsenden, welche aber zusammen nur eine gemeinsame Stimme haben.
r)
Ordensrat der grossen Wildsau

§3.4
(Nicht besetzte Plätze)
Nicht besetzte Plätze im Rat werden nicht beachtet.

4.)

§4.1
(Wahl des Vorsitzenden)
Der allaventurischen Ordensrat wählt einen Vorsitzenden durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Im Zweifel entscheidet das Los. Der Vorsitzende darf nicht aus den Reihen der stimmberechtigten ausgewählt werden.

§4.2
(Aufgabe des Vorsitzenden)
Der Vorsitzende hat die Aufgabe und Rechte, Petitionen vorzulesen, Abstimmungen durchzuführen und auszuwerten, für Ordnung während der Diskussionen zu sorgen, Störenfriede des Saales zu verweisen, sowie eine Örtlichkeit für den allaventurischen Ordensrat zu organisieren.
Ausserdem hat er darauf zu achte, dass alles seine Ordnung und Richtigkeit hat.

5.)

§5.1
(Akzeptierte kircheninterne Ordensräte)
Akzptiert werden die jeweils höchsten kircheninternen Ordensräte, der Kirchen, die in 3.3 genannt werden.

§5.2
(Selbstbestimmung)
Jeder kircheninterne Ordensrat hat sich selber seine eigene Satzung zu geben. Diese bleibt aber an §1.1d gebunden.

§5.3
(Kirchenbezug)
Jeder kircheninterne Ordensrat hält sich an die Ideale ihrer namensgebenden Gottheit.

§5.4
(vererbte Verantwortung)
Jeder kircheninterne Ordensrat ist für das Verhalten der ihr angehörenden Orden verantwortlich.

6.)

§6.1
(einfache Beschlüsse)
Ein enfacher Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten diesen zustimmen. Andernfalls ist dieser abgelehnt.

§6.2
(Satzungsändernder Beschluss)
Ein Beschluss, welcher die Satzung ändert, muss innerhab von jedem Stimmkreis von mehr als der Hälfte der Stimmberechtigten angenommen werden.

§6.3
(Vetorechte der Stimmkreise)
Beide Stimmkreise haben ein Vetorecht, wenn zwei drittel der Stimmberechtigten des Stimmkreises gegen einen Vorschlag sind. Ein Vorschlag gilt dann als abgelehnt.

7.)

§7.1
(Gasthörer)
Jeder ist berechtigt, jede Sitzung des allaventurischen Ordensrates anzuhören.

§7.2
(Gastredner betroffener Orden)
Redner, über die debattiert wird, oder welche einem Orden angehören, über die debattiert wird, haben ein Recht gehört zu werden, auch wenn deren Orden nicht dem allaventurischen Ordensrat angehören sollte. Ihnen ist unabhängig von Ergebnis der Abstimmung freies Geleit zur An- und Abreise zu gewähren.

§7.3
(Gastredner nichtbetroffener Orden)
unbeteiligte Gastredner können, müssen aber nicht zugelassen werden, wenn sie nicht dem allaventurischen Ordensrat angehören.
Mitglieder von Orden des allaventurischen Ordensrates haben nach §1.3 immer das Recht, gehört zu werden.

8.) Austragungsort

Der allaventurische Ordensrat tagt in der Baronie Retogau. Für Versorgung der Gäste wird ein Orden durch den Vorsitzenden beauftragt.
Die entstehenden Kosten werden von diesem in voller Höhe bezahlt.
Die Baronie wird, ausser wenn vom allaventurischen Ordensrat anders befohlen, unbewaffnet betreten, zuwieder handeln zieht eine Strafe nach sich.

9.)

Der allaventurischen Ordensrat beschließt auf Anfrage von finanziell benachteiligten Orden eine Unterstützungssumme oder -Leistung.
Bei Prozessen gegen Individuen oder einen oder mehrere Orden ist der allaventurischen Ordensrat verpflichtet diesen einen Rechtsbeistand zu stellen, wenn diese sich keinen leisten können.
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Re: Vorschläge zur Struktur des Rates der Orden

Beitragvon Kitiara » Fr 02 Mai, 2008 10:37

Falls irgend jemand zu den Diskussionen der Vorschläge etwas nachlesen mag:


Hier die Mitschriften der Diskussionen über den Vorschlag von:
Mondkerz
Jolhag
Kitiara
Korhart
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Mein Aussehen während der Wahl des Ordensrates findet ihr hier.
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Re: Vorschläge zur Struktur des Rates der Orden

Beitragvon Kitiara » Di 27 Mai, 2008 03:00

Hier die Mitschriften der Diskussionen über den Vorschlag von:

Mondkerz Leichtfinger für die schwarze Robe des Phex
Jolhag, Sohn des Jalhog für die Tausend Ork Tod
Kitiara Dämmerwald für die Schwesternschaft der Einheit
Korhart Messerschleifers Vorschlag für die Shakira ay Mada Basari
Trogar von Dunkeleich für die Heroische Einheit Legendärer Dämonenjäger
Bild

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